Monatsticket Basic Terms & Conditions

Nutzungsbedingungen für die DSTATION

§ 1 Allgemeines

1.1 Vertragsverhältnisse mit der Dressler Automation GmbH, nachfolgend „Betreiber“ genannt, werden ausschließlich aufgrund dieser Nutzungsbedingungen geschlossen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Entgegenstehende oder abweichende Nutzungsbedingungen des Vertragspartners, nachfolgend „Mitglied“ erkennt der Betreiber nicht an, außer deren Geltung wurde zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Angebot und Leistungsbeschreibung

2.1 Der Betreiber stellt dem Mitglied einen Arbeitsplatz (ausgestattet mit Tisch, Stuhl, Strom und Internetzugang per WLAN) zur Verfügung.

2.2. Bei der Buchung der flexiblen Arbeitsplätze kann keine Gewährung für die jederzeitige Verfügbarkeit von freien Arbeitsplätzen gegeben werden.

2.3. Mitglied ist nur, wer sich ordnungsgemäß über das Online-Buchungssystem unter dstation.org eingebucht hat.

§ 3 Öffnungszeiten, Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln

3.1 Der schlüsselfreie Zugang zu den Räumlichkeiten ist nur während der Kernöffnungszeiten werktags (Montag - Freitag; ausgenommen Feiertage) von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr möglich. Das Mitglied erkennt die Öffnungszeiten ausdrücklich an. Außerhalb der Kernöffnungszeiten besteht die Zugangsmöglichkeit lediglich für Mitglieder mit Zugangsoption.

3.2 Zur Verfügung gestellte Transponder für das Zutrittssystem sind von dem Mitglied bei Beendigung des Mitgliedsverhältnisses umgehend herauszugeben. Der Verlust von Transpondern ist unverzüglich anzuzeigen. Die hinterlegte Kaution für den Transponder verfällt dann.

3.3 Eine Übertragung der Zugangsberechtigung durch das Mitglied, an nicht von dessen vertraglichen Nutzungsrahmen umfasste Dritte, ist ausgeschlossen.

3.4 Der Betreiber behält sich das Recht vor, Mitglied im Falle sittenwidrigen, anstößigen oder allgemeingeschäftsschädigenden Verhalten des Hauses zu verweisen.

3.5 Die Nutzung der angebotenen Dienste ist für jedweden ungesetzlichen, unseriösen, sittenwidrigen, anstößigen, religiösen oder in diesen Nutzungsbedingungen ausgeschlossenen Zweck unzulässig.

3.6 Das Mitglied verpflichtet sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung oder Überlastung der Infrastruktur führen oder Störungen selbiger für andere verursachen.

3.7 Das Mitglied wird nicht versuchen, sich unberechtigten Zugriff auf die Infrastruktur durch Umgehung von offensichtlichen und versteckten Sicherheitsmaßnahmen oder ähnlichen Methoden zu verschaffen.

3.8 Das Mitglied verpflichtet sich, andere Mitglieder in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht zu stören. Dies betrifft z.B. das Unterlassen von längeren Telefonaten in Gemeinschaftsräumen, lauten Unterhaltungen oder sonstigen akustischen oder visuellen Störungen.

§ 4 Unterlassungsgebote

4.1 Das Mitglied wird die Dienste und Infrastruktur des Betreibers für keine der folgenden Tätigkeiten nutzen:

• Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, Schneeballsystemen, Kettenbriefen, SPAM Email oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung;

• Verbreitung von beleidigenden, sittenwidrigen, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die bereitgestellte Infrastruktur;

• Diffamierung, Belästigung, Missbrauch, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (insbesondere Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner- und außerhalb der Räume des Betreibers;

• Bereitstellung oder Verbreitung von Daten, die Bilder, Filme, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzten zum Schutz von geistigem Eigentum (z.B. Urheberrechte, Markenrechte, etc.) unterliegt, es sei denn, das Mitglied ist Rechteinhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung;

• Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten;

• Illegaler Down- bzw. Upload von urheberrechtlich geschützten Daten;

• Abhalten oder Behindern anderer Mitglieder vom Zugang und Anwendung der Services und Infrastruktur

• Unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Mitgliedern, insbesondere auch deren Email Adressen, ohne deren Zustimmung; Angabe von falschen Identitätsdaten.

4.2 Übernachtungen sind in den Räumen der DSTATION sind mit Ausnahme der Wohnung nicht gestattet.

4.3 Das Mitglied ist verpflichtet, den Arbeitsplatz nicht Dritten zu überlassen oder diesen sonstigen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, es sei denn diese Dritten sind im Vertrag ausdrücklich benannt und als genehmigte Unter- oder Mitnutzer vereinbart.

4.4 Schließt das Mitglied den Vertrag als Verbraucher ab, hat er die Ausübung gewerblicher, selbständiger oder freiberuflicher Betätigung im Objekt zu unterlassen.

§ 5 Anmeldung und Vertragsabschluss

5.1 Das Mitglied kann ausschließlich über die Website des Betreibers die Buchung einer Leistung vornehmen.

5.2 Der Vertragsabschluss erfolgt digital mit der Bestätigung per Email. Mit seiner Leistungsbuchung sichert das Mitglied zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind.

5.3 Ein Vertrag zwischen dem Mitglied und dem Betreiber kommt erst durch Abgabe einer Buchungsbestätigung durch den Betreiber zustande.

5.4 Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist das Mitglied verpflichtet die Änderungen gegenüber dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.

§ 7 Vertragsdurchführung

7.1 Das Mitglied ist allein verantwortlich für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung und hat hierbei insbesondere auch § 3 und 4 dieser Nutzungsbedingungen einzuhalten. Des Weiteren hat er vertrauliche Daten und Informationen so zu schützen, dass unbefugte Dritte keine Einsicht bzw. keinen Zugriff nehmen können. Ferner ist das Mitglied ausdrücklich dazu verpflichtet, Daten und Informationen, die er von dem Betreiber oder anderen Mitgliedern erfährt/erhält stets vertraulich zu behandeln und – sofern es keine anderweitige Absprache gibt – nicht an Dritte weiter zu geben. Dies betrifft vor allem Daten und Informationen die er im Rahmen der Geschäftstätigkeit anderer Mitglieder erfährt/erhält.

7.2 Der Betreiber darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach rechtzeitiger Terminabsprache mit dem Mitglied vornehmen. Bei Gefahr im Verzug entfällt die Verpflichtung zur Terminabsprache. Das Mitglied muss seinen Arbeitsplatz für diesen Fall zugänglich halten und unverzüglich räumen.

7.3 Das Mitglied ist zur Duldung zweckmäßiger Arbeiten im Sinne des Absatzes 2 verpflichtet. Auch Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

7.4 Die Arbeitsplätze dürfen nur für den bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Betreibers.

7.5 Die Arbeitsplätze sind am Ende jedes Nutzungstages von dem Mitglied komplett zu räumen und im Falle der Verunreinigung zu säubern.

7.6 Veränderungen an den Arbeitsplätzen, insbesondere technischer Art, die nicht in die Bausubstanz eingreifen, Um- und Einbauten, Installationen, Veränderungen der Sanitär- und Beleuchtungsanlagen sind nur nach schriftlicher Einwilligung durch den Betreiber durch das Mitglied auf dessen Kosten zulässig. Auf Verlangen des Betreibers ist das Mitglied zur völligen fachgerechten Wiederherstellung des Arbeitsplatzes bei Rückgabe verpflichtet. Ein Ersatzanspruch des Mitglieds besteht nicht – auch dann nicht, wenn der Betreiber auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verzichtet. Im Falle der Zustimmung des Betreibers zur Veränderung des Arbeitsplatzes sind etwa erforderliche behördliche Genehmigungen, gleich welcher Art, durch das Mitglied einzuholen. Etwaige entstehende Kosten trägt das Mitglied.

7.8 Das Mitglied verpflichtet sich, dem Betreiber seinen Arbeitsplatz in Ausnahmefällen in den Abendstunden ab 17:00 Uhr zu Veranstaltungszwecken zur Verfügung zu stellen. Die Veranstaltung muss dem Mitglied zuvor mit einer angemessenen Frist von mindestens 1 Werktag vorher schriftlich, mündlich, per Aushang oder per Email angekündigt werden und darf nicht mit den berechtigten Nutzungsinteressen des Mitglieds kollidieren. Die Bereitstellung erfolgt in Absprache zwischen den Parteien.

§ 8 Dauer des Vertrages, Beendigung

8.1 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Nutzungsverträge für einen Tag.

8.2 Das Mitglied hat die Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreien und gebrauchsfähigen Zustand, gereinigt an den Betreiber zurück zu geben. Verlorene Einrichtungsgegenstände oder Schäden an solchen, sind dem Betreiber vollumfänglich zu ersetzen.

8.3 Im Fall einer zwischenzeitlichen vom Mitglied vorgenommenen Anmeldung der Anschrift unseres Objektes als seinen Betriebssitz oder als seine Postzustellungsadresse ist das Mitglied bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses für die ordnungsgemäße Abmeldung sowie für die Nachsendung etwaiger weiter zu Händen der Adresse der Räume des Betreibers gesandten Post ausschließlich das Mitglied verantwortlich. Für den Betreiber besteht keine Pflicht, nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses eingehende Post an das ehemalige Mitglied nachzusenden oder diese für ihn aufzubewahren. Der Betreiber ist berechtigt jedoch nicht verpflichtet, diese Post an den Absender mit dem Vermerk „Empfänger verzogen“ unfrei zurück zu senden.

8.4 Bei Beendigung sind sämtliche Transponder gegen Rückgabe der Kaution an den Betreiber herauszugeben.

8.5 Erfolgt die Rückgabe des Arbeitsplatzes verspätet, haftet das Mitglied dem Betreiber für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgeltes hinausgehen.

8.6 Einer stillschweigenden Verlängerung des Vertragsverhältnisses durch Fortsetzung der Nutzung über den Beendigungszeitpunkt hinaus widerspricht der Betreiber gemäß / analog § 545 BGB bereits hiermit.

8.7 Auf Verlangen einer Partei ist die andere Partei verpflichtet, den Zustand des vereinbarten Arbeitsplatzes und ggf. zusätzlich zur Nutzung vereinbarter Sachen bei Übergabe zu Beginn der Nutzung und bei Rückgabe zum Ende der Nutzung in einem gemeinsam zu erstellenden Übergabe bzw. Rückgabeprotokoll schriftlich fest zu stellen. Wirkt das Mitglied an dieser Zustandsfeststellung nicht mit, hat der Betreiber die Zustandsfeststellung allein mit Wirkung für und gegen das Mitglied schriftlich aufzunehmen.

8.8. Das Mitglied ist bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses verpflichtet, dem Betreiber seine neue Adresse mitzuteilen.

§9 Kündigung, Rücktritt, Stornierungen

9.1 Ein unbefristeter Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Dem Betreiber steht insbesondere ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu, wenn:

• das Mitglied seine vertraglichen Pflichten Weise verletzt, insbesondere wenn das Mitglied entgegen §§ 3 und 4 dieser Nutzungsvereinbarungen handelt;

• die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit dem Mitglied wegfällt

§ 10 Gewährleistung, Haftung

10.1 Das Mitglied hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze teils in einem Großraumbüro befinden und nicht separat verschließbar sind. Der vorgenannte, ihm bekannte Zustand ist die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit. Das Mitglied erkennt an, dass es sich bei den Arbeitsräumen in der DSTATION um Arbeitsräume handelt, die nicht den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes und der Arbeitsstättenverordnung entsprechen und stellt den Betreiber von allen sich aus diesem Umstand ergebenden Forderungen frei.

10.2 Das Mitglied hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich geprüft und erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßem Zustand befindet.

10.3 Dem Mitglied ist bekannt, dass die Büros nicht mit einer Klimaanlage ausgestattet sind. Deshalb kann es zu Raumtemperaturen über 26 Grad Celsius kommen. Auch dies gilt als vertragsgemäße Beschaffenheit.

10.4 Sofern nicht grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Betreibers vorliegen, haftet dieser nicht für Schäden, die dem Mitglied, seinen Angehörigen und Gästen sowie seinem Eigentum bei der Nutzung der DSTATION sowie zeitweilig dazugehöriger Räume entstehen. Der Betreiber haftet nicht für Schäden verursacht durch Dritte, Wettereinflüsse oder wildlebende Tiere sowie höhere Gewalt. Dem Mitglied wird empfohlen sein Eigentum zu versichern. Das Mitglied haftet für die Schäden, die der DSTATION einschl. seiner Einrichtungen von ihr /ihm verursacht werden. In allen Fällen, in denen der Betreiber im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet der Betreiber nur, soweit ihm Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien.

10.5 Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, Betreiber fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

10.6 Der Betreiber übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter im Bezug auf Arbeiten der Mitglieder, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch das Mitglied. Das Mitglied ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstigen Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zum Betreiber unterbleiben. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält das Mitglied den Betreiber von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Das Mitglied ersetzt dem Betreiber die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass dieses von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.

10.7 Der Betreiber stellt dem Mitglied technisches Equipment und sonstige Gegenstände in einem funktionsfähigen Zustand zur Verfügung. Die Geräte werden regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit getestet und gewartet. Das Mitglied ist für einen sorgsamen Umgang des zuvor genannten Equipments und der sonstigen Gegenstände verantwortlich. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Für im Rahmen des Nutzungsverhältnisses entstandene Beschädigungen der von dem Betreiber zur Verfügung gestellten Gegenstände haftet das Mitglied und ist diesbezüglich zu Schadensersatz verpflichtet.

10.8 Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Mitglieder besteht nicht. Dies gilt auch für den Fall, dass das Mitglied als zusätzliche Serviceleistungen ein verschließbares Büro oder einen Rollcontainer nutzt. Hierfür wird der Abschluss einer entsprechenden persönlichen Versicherung empfohlen.

10.9 Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Computerschäden durch Netzwerkviren oder Trojaner. Jedes Mitglied ist für die Funktionsfähigkeit seines eigenen Antivirusprogramms zuständig, um intern keinen Netzwerkschaden auszulösen. Für den Zugriff Unberechtigter auf Daten des Mitglieds wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Es unterliegt der Verpflichtung des Mitglieds den Zugriff auf die elektronischen Daten auf seinem Computer durch entsprechende Mittel zu unterbinden.

10.10 Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus für ihn nicht vorhersehbaren Ausfällen oder Störungen der technischen Infrastruktur (Internetverbindung, WLAN-Netzwerk, Drucker) entstehen. Vorhersehbare Ausfälle werden rechtzeitig bekannt gegeben. Eine Ausfalldauer von bis zu drei Werktagen begründet keine Ansprüche des Mitglieds gegen den Betreiber.

§ 11 Datenschutz

11.1 Der Betreiber wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.

11.2 Das Mitglied erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Diese Einwilligung kann das Mitglied jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber dem Betreiber widerrufen. Der Betreiber wird in diesem Fall die sofortige Löschung der persönlichen Daten des Mitglieds vornehmen.

11.3 Alle Passwörter und Zugangsdaten stehen im Eigentum des Betreibers und müssen vertraulich behandelt werden. Keinesfalls dürfen Sie an Dritte weitergegeben werden.

§ 12 Schlussbestimmungen/Sonstiges

12.1 Das Mitglied erteilt dem Betreiber die Erlaubnis ihn in Pressemitteilungen oder auf seine Webseite als Referenzkunden zu nennen und regelmäßig einen Newsletter zuzusenden.

12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.3 Für alle Streitigkeiten ist Braunschweig als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

12.4 Die Kenntnisnahme dieser Nutzungsbedingungen über die Internetseite des Betreibers dstation.org ermöglicht. Auf seinen Wunsch stellt der Betreiber dem Mitglied auch einen Ausdruck in Papierform zur Verfügung. Der Betreiber behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn dies ist für das Mitglied nicht zumutbar. Das Mitglied wird über die Änderungen der Nutzungsbedingungen rechtzeitig mündlich, schriftlich, per Email oder per öffentlichem Aushang benachrichtigt. Widerspricht das Mitglied nicht innerhalb von 2 Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als von ihm angenommen.

12.5 Sollte eine Bestimmung im Rahmen einer Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den in diesen Nutzungsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interesse der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig werden.

Cobot Terms & Conditions

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